FAQs
Hilf uns, dass das Festival sicher bleibt:
Kein Zutritt mit Flaschen, Dosen, Spraydosen, Schirmen, spitzen Kostümteilen und Selfiesticks, sowie jegliche Art von Taschen und Rucksäcken!
Sie sind ein Teil unserer Veranstaltung, von daher kann immer mal was runterfallen oder Kleidung schutzig werden. Bitte haben Sie Verständnis das wir deshalb keine Haftung für heruntergefallene Telefone, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, sowie Sach- und Personenschäden übernehmen können.
Nein. Dafür brauchen Sie VIP-Tickets.
Die Wartezeit am Eingang dauert in der Rushhour selten länger als 20 Minuten.
Sollten Sie das Pech haben und inmitten mehrerer voller Busse ankommen, kann sich der Durchlass verzögern. Da die Anreise unserer Gäste nicht zu steuern ist, bitten wir um ihr Verständnis.
Halloween auf Burg Königstein ist eine Open-Air-Veranstaltung und findet in der Burgruine statt. Im Eintrittspreis ist enthalten:
Alle Shows und Attraktionen, die in der Burg stattfinden, sowie Parken und der Bustransfer zur Burg und zurück zu den Parkplätzen, sowie das Ticket des RMV für Bus und Bahn.
Speisen und Getränke sind nicht im Eintrittspreis inklusive. Auf der Festwiese gibt es verschiedene Ess- und Getränkestände. Dort kann man sich preiswert und reichhaltig versorgen.
Im Eintrittspreis der VIP-Tickets ist zusätzlich zu den oben genannten Leistungen, der Zugang zum VIP-Bereich, inklusive sowie das kalte/warme Büfett mit einem Willkommensgetränk enthalten.
Während Halloween ist die Anfahrt mit dem eigenen PKW zur Burg nicht möglich.
Nutzt den ÖPNV, denn das Ticket ist im Halloween Ticket enthalten.
Bushaltestelle Königstein (Taunus) Stadtmitte
Bahnhof Königstein.
Anreise mit dem PKW oder Reisebus:
Kostenlose Park+Ride-Plätze findet ihr
Donnerstag; Freitag und Samstag:
Waldparkplatz Opel-Zoo
Mammolshainer Weg
64162 Königstein
Sonntag:
Procter & Gamble Manufacturing GmbH
Frankfurter Str. 145
61476 Kronberg im Taunus
Anfahrtsbeschreibung
Etwa zehn Minuten
§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes
1. sind Kinder: Personen die noch nicht 14 Jahre alt sind.
2. sind Jugendliche: Personen die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
3. Sorgeberechtigte Person ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht.
4. Erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der sorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
5. Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche
Abschnitt 2 Jugendschutz in der Öffentlichkeit
§4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine Sorgeberechtigte oder Erziehungsbeauftragte Person sie begleitet
oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk
einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5
Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in
vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
Das heißt im Klartext beim Besuch des Halloweenfests:
Kinder unter 14 Jahren ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person bis 19:00 Uhr
Kinder unter 14 Jahren in Begleitung einer sorgeberechtigten Person bis 24:00 Uhr
Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person
ist der Zutritt nicht erlaubt
Jugendliche unter 16 Jahren mit Begleitung einer sorgeberechtigten Person
bis 24:00 Uhr
Jugendliche über 16 Jahre ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person
bis 24:00 Uhr
Dennoch weisen wir darauf hin, dass das Abendprogramm für Kinder unter 16 Jahren nicht geeignet ist. Deshalb haben Kinder unter 16 Jahren zum Monsterbereich keinen Zutritt.
Für die jüngeren Gäste empfehlen wir die Familientage an den Sonntagen.
Da ist der Gruselfaktor mit Einbruch der Dämmerung auch für die großen Kinder erheblich bis ausreichend.
Nicht geeignet ist die Veranstaltung für Kinder, die noch keine Erfahrung mit Monstern und Hexen gemacht haben und von den Eltern keine entsprechende Erklärung erhalten. Bitte nehmen Sie die Ängste Ihrer Kinder immer ernst und sprechen Sie mit ihnen darüber.
Ob es regnet oder schneit, unsere Monster sind allzeit für Sie bereit! Die Getränke- und Imbiss-Bars sind wind- und wettergeschützt. Aus Sicherheitsgründen behält sich der Veranstalter vor, bei Unwetterwarnungen das Festival abzusagen oder zu verlegen.
In diesem Fall von „höherer Gewalt“ werden gekaufte Eintrittskarten nicht erstattet. Sollte aus diesem Grund jedoch ein Überschuss erzielt werden, wird dieser anteilig an die Kartenbesitzer ausbezahlt.
Bei 800-jährigem Kopfsteinpflaster, steinigem Burggraben, morastigem Sumpf und rauem Ostwind raten wir zu festem Schuhwerk und je nach Wetter wasser- und winddichter Kleidung.
Nein. Hunde und andere Tiere dürfen zum Festival nicht in die Burg.
Ja, die Kamera darf mitgenommen werden. Wir übernehmen allerdings keine Haftung für heruntergefallene Kameras oder Telefone.
Der letzte Bus fährt an allen Abendvorstellungen gegen 23:00 Uhr zurück zu den Parkplätzen.
An den Sonntagen fährt der letzte Bus gegen 18.00 Uhr.
Danach wird das Burgtor verschlossen.